DSK Ambulant

Kompetent – zuver­lässig – patientenorientiert

IHK Ehrenurkunde

Wir freuen uns sehr über die von der IHK erhal­tene Ehrenurkunde für den DSK Ambulant. Besonders geehrt fühlen wir uns durch das ausge­spro­chene Kompliment:
„es ist beein­dru­ckend, wie umfas­send und umsichtig Sie Ihre Aufgaben bei der Betreuung der Ihnen sich anver­trau­enden Menschen wahrnehmen“.

Bereits seit über 10 Jahren unter­stützt der Ambulante Dienst Bewohner in den DSK Seniorenzentren Ludwigshafen und Eisenberg. Darüber hinaus sind die Mitarbeitenden auch fach­kun­dige Ansprechpartner in der Umgebung.

10 Jahre DSK Ambulant

Wir feiern unser zehn­jäh­riges Bestehen. Werfen Sie mit uns einen Blick hinter die Kulissen und über­zeugen Sie sich von der Leidenschaft und Kompetenz unseres ambu­lanten Pflegeteams.

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Beratung

Wir infor­mieren Sie darüber, in welchem Umfang Ihnen Leistungen der Kranken- und Pflegekasse zustehen und wie Sie eine opti­male Pflege in Anspruch nehmen können. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie kompe­tent und sind Ihnen darüber hinaus gerne bei der Antragstellung von Pflegesachleistungen behilflich.

Pflegegrad

Wenn Sie aufgrund Ihres Pflegegrades von Ihrer zustän­digen Pflegekasse Pflegegeld erhalten, können Sie nach §37 Abs. 3 SGB XI unseren vier­tel­jähr­li­chen bzw. halb­jähr­li­chen Pflegeeinsatz in Anspruch nehmen.

Behandlungs­pflege

Bei Verordnungen Ihres Arztes bieten wir Ihnen nach §132a Abs. 2 SGB V unter anderem folgende Leistungen an:

  • Arzneimittelgabe und -überwachunq
  • Blutdruckkontrolle
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Verbände anlegen und wechseln
  • Infusionen
  • Injektionen
  • Katheterisierung
  • Dekubitusbehandlung

Ambulante Pflegeleistungen

Wir unter­stützen Sie nach SGB XI beispiels­weise bei:

  • kleine Morgen- und Abendtoilette
  • große Morgen- und Abendtoilette
  • Vollbad
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Mobilisation
  • Hilfe beim Verlassen der Wohnung und bei der Rückkehr
  • Begleitung bei Aktivitäten außer­halb der Wohnung
  • Hilfe bei Ausscheidungen
  • An-, Aus- und Umkleiden
  • pfle­ge­ri­sche Betreuung

Entlastungs- und Betreuungsleistungen

Beim Vorliegen eines Pflegegrades 1 bis 5 stehen Ihnen zusätz­liche Entlastungs- und Betreuungsleistungen in Höhe von 125 Euro monat­lich zu. Diese können entweder für Betreuungsstunden oder für belie­bige SGB XI-Leistungen in Anspruch genommen werden (§ 45b SGB XI).

Hauswirtschaftliche Versorgung

Wir unter­stützen Sie bei der Grund- und Unterhaltsreinigung Ihrer Wohnung, sind Ihnen beim Waschen und Bügeln Ihrer Wäsche behilf­lich und begleiten Sie zum Einkaufen.